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Desinfektionsprodukte

HYGIENEREGELN ZUR VERMEIDUNG EINER ANSTECKUNG MIT SARS-CoV-2

Seit 23.8.21 gilt die 3G Regel bei uns. Bitte zeige den Nachweis über deine vollständige Impfung, Genesung oder deinen aktuellen negativen Test vor.

Welche Nachweise können wir akzeptieren? 

Geimpft oder genesen:
Gemäß § 1a der 13. BayIfSMV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind.

Als genesen gelten Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Sowohl genesene als auch geimpfte Personen dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Bei ihnen darf zudem keine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen sein.

Getestet:
Zutrittsberechtigung nur mit folgenden Testbescheinigungen:

PCR-Tests können in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Yogastudios vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den niedergelassenen Ärzten, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Teststellen möglich. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch des Yogastudios vorzulegen ist; der Schnelltest muss höchstens 24 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen worden sein.

  • Nachweis als Mail mit PDF Anhang

  • Nachweis über Corona Warn-App

  • Nachweis über APP eines Drittanbieters

  • Nachweise von Arbeitgebern mit Hinweis auf die Durchführung und Überwachung nach §6 Abs. 1 der Verordnung TestV

Wir gewähren keinen Zutritt mit einem sogenannten "Selbsttest" (weder wenn er mitgebracht wird, noch wenn er direkt vor Ort durchgeführt wird).

IM YOGASTUDIO

Wir halten uns an die Abstandsempfehlung und haben die Teilnehmerzahl auf acht begrenzt, bei Schwangeren und Müttern mit Baby auf sechs. Wir lüften so viel wie möglich während und zwischen den Stunden und putzen bzw. desinfizieren nach jeder Stunde alle Flächen und den Boden.

Die Vergabe der Plätze können wir über Eversports gut organisieren. Wichtig ist, dass du dir möglichst 120 Minuten vor Beginn einen Platz sicherst. Wenn bis dahin zu wenige angemeldet sind, stornieren wir die Stunde. Wenn die Stunde sicher stattfindet und noch Platz ist, kannst du dich bis kurz vor Beginn einbuchen.

Komme mit medizinischer oder FFP2 Maske ins Studio, und bring deine eigene Matte und was du sonst hast/brauchst mit (Getränk, Decke, Blöcke, Gurt), achte auf die Handhygiene.

15 Minuten vor Beginn bist du herzlich willkommen!

Deine Maske nimmst du zum üben erst auf deiner Matte ab.

Halte zu allen Personen Abstand, und komme nur wenn du ganz gesund bist.

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